Impressum

Name der Gesellschaft:

VISIONAERE GmbH

Sitz der Gesellschaft:

Berlin

Besucheranschrift:

Rheinstraße 10 · 12159 Berlin

Gegenstand des Unternehmens:

Grafikdesign, Kommunikationsdesign, Werbung, Beratungsdienstleistungen

Steuernummer:

DE265/035/442 beim Finanzamt Schöneberg

HRB: 119910 B (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg)

Geschäftsführer:

Jan Lützen, Sven Lützen-Gärtig

Internet:

www.visionaere.de

E-Mail:

info@visionaere.de

Rechtliche Hinweise

Rechtliches zum Thema Links

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Aktualisierung und Haftung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vorbemerkung

Visionaere GmbH, eine Agentur für Markenkommunikation (ff. “Agentur” oder “die Agentur”), führt im Rahmen ihrer Dienstleistung die Konzipierung, Datenproduktion, Platzierung, und Supervision von Werbedienstleistungen, sowie Beratungen, Moderationen, Seminare u.a. durch. Die Leistungen basieren auf anerkannten arbeits-, betriebs- und werbepsychologischen Konzepten und Theorien.

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis (§631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der beteiligten etwas Anderes ergibt. Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Agentur über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen der Agentur

2.1 Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen durch eigene Mitarbeiter und/oder Dritte. Für Dienstleistungen Dritter stellt sich die Agentur frei von jeglichen Haftungsansprüchen für Mängel die durch die Leistungen Dritter eingetreten sind.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Agentur im einzelnen festgelegt.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch die Agentur ist unentgeltlich.

3.2 Für Leistungen der Agentur wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.3 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Datenproduktion, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Ein Stundenhonorar wird je angefangener Stunde für Leistungen, die im Vertrag zwischen Auftraggeber und Agentur definiert sind, vereinbart, unabhängig davon, ob die Leistungen gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten realisiert werden.

3.3 Fremdkosten (Produktionskosten) werden von der Agentur im Angebot schriftlich avisiert und gesondert abgerechnet; sie bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von Assistenten, Junioren, Senioren, Medien, technischen Anlagen u.a. berechnet.

3.5 Für Dienstleistungen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.7 Alle Leistungen gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8 Sämtliche Entgelte sind jeweils zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Fällige Forderungen sind p.a. mit 4 % Zinsen über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistung

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Agentur an den von dieser erstellten Werken. Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung der Agentur. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Agentur.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber informiert die Agentur vor und während des vereinbarten Auftrages über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird gegebenenfalls vom Auftraggeber benannt. Sofern keine Kontaktperson benannt ist, ist in jedem Falle der Geschäftsführer persönlich zu informieren.

4.4 Sollen Teile des Leistungsportfolios der Agentur und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Agentur der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen Erfordernissen zu erzielen.

4.5 Die Agentur verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die Mitarbeitern durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter der Agentur und über die Laufzeit eines Vertrages hinaus. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.

4.6 Die Agentur trifft die Auswahl von Junioren, Senioren, Medien, technischen Anlagen, Seminarräumen, sowie sonstigen Dritten, die von der Agentur zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Agentur wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

4.7 Die Agentur ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Agentur wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Agentur unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. einen eingearbeiteten, vom Auftraggeber akzeptierten Vertreter zu stellen.

5. Haftung

5.1 Wenn und soweit etwaige Leistungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen.

5.2 Die Agentur haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

5.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Agentur verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

5.4 Ein aus der Beratung oder Dienstleistung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Agentur mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

6. Allgemeine Bedingungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

6.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht, falls der Vertrag nicht ausdrücklich ein anderes Recht bestimmt.

6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Berlin, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.

Fassung: November 2009